§ 1 Geltungsbereich
1. Die Firma Hermann Bosch Inkasso und Beratung KG (im folgenden "Bosch-Inkasso" genannt) gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ist als Inkassounternehmen in Erfurt zugelassen.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge die über das Portal www.myINKASSO.com, d.h. mittels/über elektronische Medien, ausgelöst werden.
§ 2 Ausschließlichkeit
Es gelten ausschließlich und in vollem Umfang die AGB von Bosch-Inkasso. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Der Kunde ist zur Nutzung der Online-Dienste von Bosch-Inkasso nur berechtigt, wenn er diese AGB uneingeschränkt akzeptiert.
§ 3 Anpassung der Geschäftsbedingungen
Bosch-Inkasso behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Die Änderung der Geschäftsbedingungen gilt vom Kunden als genehmigt, wenn er die Online-Dienste nach Kenntnis und in Kraft treten der Änderung weiterhin nutzt.
§ 4 Pflichten von Bosch-Inkasso
1. Bosch-Inkasso verpflichtet sich, die mittels der Angaben des Auftraggebers erstellten Mahnschreiben zu erstellen und mittels Standardbrief an die vom Auftraggeber übermittelte Schuldneranschrift per Post zustellen zu lassen.
2. Die Beitreibung der Forderung erfolgt im Namen des Auftraggebers und ist nicht Sache von Bosch-Inkasso. Ebenso ist Bosch-Inkasso zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Forderung in eigenem Namen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen und Schuldnergelder in Empfang zu nehmen. Mit Aufgabe der kaufmännischen Mahnschreiben zur Post sind sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Verpflichtungen von Bosch-Inkasso erfüllt.
3. Entscheidet sich der Auftraggeber nach Übersendung des erstellten Inkasso-Mahnschreibens zur Weiterbearbeitung der Forderung durch Bosch-Inkasso, so erteilt dem Inkassounternehmen Geldempfangsvollmacht. Es gelten ab dem Zeitpunkt der Übernahme als Inkassoauftrag ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inkasso von Bosch-Inkasso.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich das Bestehen, die Fälligkeit und die Unbestrittenheit der geltend gemachten Forderung.
2. Nach Versand des Mahnschreibens und erteilter Auftragsbestätigung obliegt die Kontrolle des Zahlungseinganges vom Schuldner dem Auftraggeber.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche geforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Wird Bosch-Inkasso wegen falscher Dateneingabe, die der Auftrageber zu verantworten hat, von Dritten haftbar gemacht, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Bosch-Inkasso die entstehenden Kosten einschließlich der notwendigen Kosten zur Wahrung der Rechte von Bosch-Inkasso zu erstatten.
§ 6 Vergütung
1. Die Vergütung von Bosch-Inkasso ist mit Auftragserteilung zur Zahlung fällig.
2. Die Vergütung wird gegenüber dem Schuldner im Inkasso-Mahnschreiben als Verzugsschaden (siehe §280 BGB) geltend gemacht. Bosch-Inkasso übernimmt keine Haftung dafür, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstattung der Inkassovergütung durch den Schuldner dem Gläubiger gegenüber vorliegen. Bosch-Inkasso weist den Auftraggeber darauf hin, dass ein Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten gegenüber dem Schuldner nur dann besteht, wenn sich dieser mit einer fälligen Leistung in Verzug befindet. (siehe §284 BGB).
3. Der Auftraggeber erteilt Bosch-Inkasso Ermächtigung, die Inkassovergütung im Lastschriftverfahren einzuziehen.
§ 7 Haftung
1. Bosch-Inkasso haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Inkassobüro nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalverpflichtung).
2. Für Erfüllungsgehilfen und andere Personen haftet das Inkassobüro hinsichtlich ihrer Sorgfalt bei der Auswahl der Personen.
3. Die Überwachung der Zahlungsfrist und der Verjährungsfrist bezüglich des Anspruches des Gläubigers gegenüber dem Schuldner ist Pflicht des Auftraggebers.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam / undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Erfurt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Erfurt, soweit es sich um Vollkaufleute handelt. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber einem anderen Recht unterliegt.
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